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Bootsführerausbildung

Neben dem Tauchen ist das Bootfahren eine Paradedisziplin auf dem Wasser. DLRG Bootsführer sind nämlich keine "Schönwetterkapitäne", sondern werden immer dann eingesetzt, wenn eine Rettung auf dem normalen Wege nicht mehr möglich ist, z.B.  im Hochwasser oder wenn der Einsatz von Rettungsschwimmern z.B. durch starkem Wellengang schlichtweg zu gefährlich ist.

DLRG Bootsschüler müssen zunächst wie in einer normalen Fahrschule Fahrpraxis sammeln. Danach kommt die amtl. Prüfung in Theorie und Praxis für den Binnenführerschein. Für den Einsatz an den Küsten ist ein Aufbaulehrgang für diesen Bereich möglich.

Abzeichen

DLRG Bootsführerschein A

Der DLRG-Bootsführerschein A ist erforderlich für den gesamten Binnenbereich. Dieser umfasst die Bundes- und Landesgewässer sowie die in kommunaler oder privater Trägerschaft stehenden Wasserflächen.

Inhalte

  • Lehrgangseinstieg
  • Grundlagen
  • Verkehrsrechtliche Bestimmungen
  • Bootstechnik
  • Motorenkunde
  • Festmachen und Ankern
  • Sicherheit
  • DLRG Boote im Einsatz
  • Hilfeleistung bei besonderen Einsätzen
  • Slippen und Trailern

Voraussetzungen

  • Mitgliedschaft in der DLRG
  • Mindestalter: 18 Jahre
  • Mindestens 2 Jahre aktive Mitarbeit im Wasserrettungsdienst, davon mindestens 1 Jahr Bootsdienst (Mindestens 2 Jahre aktive Mitarbeit im Wasserrettungsdienst, davon mindestens 1 Jahr Bootsdienst)
  • Ausbildung: Deutsches Rettungsschwimmabzeichen Silber (152)
  • Ausbildung: Basisausbildung Einsatzdienste (401) oder Ausbildung: Wasserretter (411) (Vorlage der Fachausbildung Wasserrettungsdienst (411) ersetzt 401)
  • Ausbildung: Modul - Umgang mit Rettungsgeräten und Überwachung von Wasserflächen (402) oder Ausbildung: Wasserretter (411) (Vorlage der Fachausbildung Wasserrettungsdienst (411) ersetzt 402)
  • Ausbildung: Modul - Einsatz an Küstengewässern (404) oder Ausbildung: Wasserretter (411) (Vorlage der Fachausbildung Wasserrettungsdienst (411) ersetzt 404)
  • Ärztliche Tauglichkeit
  • Teilnahme an einem Vorbereitungslehrgang; entfällt bei bereits vorhandenem DLRG-Bootsführerschein B (512) (Teilnahme an einem Vorbereitungslehrgang; entfällt bei bereits vorhandenem DLRG-Bootsführerschein B (512))
  • Mindestens 15 bescheinigte Fahrstunden (max. 2 Jahre zurückliegend, durch DLRG-Bootsführer bescheinigt) (Mindestens 15 bescheinigte Fahrstunden (max. 2 Jahre zurückliegend, durch DLRG-Bootsführer bescheinigt))

Praktische Prüfungsleistungen

  • Amtlicher Teil gemäß Fragenkatalog für den amtlichen Sportbootführerschein mit dem Geltungsbereich Binnenschifffahrtsstraßen
  • DLRG-spezifischer Teil
  • Fahrpraxis
  • Seemannschaft
  • Motorenkunde

Dokumente

Abzeichen

DLRG Bootsführerschein B

Der DLRG-Bootsführerschein B ist erforderlich für den Bereich der Seeschifffahrtsstraßen und Seestraßen.

Inhalte

  • Lehrgangseinstieg
  • Grundlagen
  • Verkehrsrechtliche Bestimmungen
  • Bootstechnik
  • Motorenkunde
  • Festmachen und Ankern
  • Sicherheit
  • DLRG Boote im Einsatz
  • Hilfeleistung bei besonderen Einsätzen
  • Slippen und Trailern

Voraussetzungen

  • Mitgliedschaft in der DLRG
  • Mindestalter: 18 Jahre
  • Mindestens 2 Jahre aktive Mitarbeit im Wasserrettungsdienst, davon mindestens 1 Jahr Bootsdienst (Mindestens 2 Jahre aktive Mitarbeit im Wasserrettungsdienst, davon mindestens 1 Jahr Bootsdienst)
  • Ausbildung: Deutsches Rettungsschwimmabzeichen Silber (152)
  • Ausbildung: Basisausbildung Einsatzdienste (401) oder Ausbildung: Wasserretter (411) (Vorlage der Fachausbildung Wasserrettungsdienst (411) ersetzt 401)
  • Ausbildung: Modul - Umgang mit Rettungsgeräten und Überwachung von Wasserflächen (402) oder Ausbildung: Wasserretter (411) (Vorlage der Fachausbildung Wasserrettungsdienst (411) ersetzt 402)
  • Ausbildung: Modul - Einsatz an Küstengewässern (404) oder Ausbildung: Wasserretter (411) (Vorlage der Fachausbildung Wasserrettungsdienst (411) ersetzt 404)
  • Ärztliche Tauglichkeit
  • Teilnahme an einem Vorbereitungslehrgang; entfällt bei bereits vorhandenem DLRG-Bootsführerschein A (511) (Teilnahme an einem Vorbereitungslehrgang; entfällt bei bereits vorhandenem DLRG-Bootsführerschein A (511))
  • Mindestens 15 bescheinigte Fahrstunden (max. 2 Jahre zurückliegend, durch DLRG-Bootsführer bescheinigt) (Mindestens 15 bescheinigte Fahrstunden (max. 2 Jahre zurückliegend, durch DLRG-Bootsführer bescheinigt))

Praktische Prüfungsleistungen

  • Amtlicher Teil gemäß Fragenkatalog für den amtlichen Sportbootführerschein mit dem Geltungsbereich Seeschifffahrtsstraßen
  • DLRG-spezifischer Teil
  • Fahrpraxis / Kreuzpeilung
  • Seemannschaft
  • Motorenkunde

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