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Pfingszeltlager der DLRG Bez. Jugend Hochstift-Paderborn in Brakel 2026 (Nr.: 2026-0012)

Status
Meldeschluss erreicht
Zielgruppe

DLRG Jugend

Inhalt

Pfingstzeltlager 2026
23.05.2026 – 25.05.2026 in Brakel

Hallo ihr Wasserratten! 

Auch dieses Jahr wollen wir wieder mit euch ins Pfingstzeltlager aufbrechen. Dieses Jahr zelten wir am Generationenpark in Brakel. Unsere Zelte bauen wir auf einer Wiese auf, die hinter dem Gelände des Generationenparks liegt. Bitte achtet bei der Anfahrt auf die Beschilderung und die Einweisenden.

Am Samstag, den 23.05.2026, ist Anreise in Brakel. Die genaue Anreisezeit wird noch bekanntgegeben.

Danach folgt ein buntes Programm aus Spielen, Schwimmen und Basteln. Natürlich gehört zu einem richtigen Zeltlager auch ein Lagerfeuer. 

Am Montag, den 25.05.2026, könnt ihr ab 16:00 Uhr nach der gemeinsamen Abschlussveranstaltung eure Zelte abbauen.

 

Um euch für das Pfingstzeltlager anzumelden, füllt bitte die nachfolgenden Felder aus. Nach der Anmeldung bekommt ihr eine Mail, in der ihr die Daten nochmals bestätigen müsst.

Der Anmeldeschluss ist am 19.04.2026Bei Fragen stehen wir euch gerne zur Verfügung. Meldet euch dafür gerne bei pfingsten@brakel.dlrg.de.

Am Pfingstwochenende sind wir außerdem unter der Telefonnummer 05272 3933040, eine Rufweiterleitung auf unser Handy, zu erreichen. Daher würden wir uns feruen, wenn die Kinder an diesem Wochenende auf ein eigenes Handy verzichten.

Wir freuen uns auf eine tolle Zeit mit euch!

Eure Jugend

 

Hinweis zur Anmeldung:

Die Anmeldung kann nur online über die Homepage der DLRG Brakel stattfinden.

Jede:r Teilnehmer:in muss einzeln angemeldet werden.

Es können nur Mitglieder der DLRG mit ins Pfingstzeltlager fahren. Auch Besucher:innen sind nicht erlaubt.

Veranstalter
DLRG Brakel
Verwalter
Fahrten und Lager Team (pfingsten@brakel.dlrg.de)
Veranstaltungsort
Brakel, Brakel
Termin
23.05. 10:00 Uhr bis 25.05.26 16:00 Uhr - Brakel : Brakel,

Meldeschluss
20.04.2026 23:59
Teilnehmerzahl
unbegrenzt
Teilnehmerkreis
Es sind nur Mitglieder bestimmter DLRG-Gliederungen der Ebene Ortsgruppe zugelassen
  • Ortsgruppe Brakel e.V.
Gebühren
  • 40,00 € für reguläre Teilnehmer/innen
  • 35,00 € für jedes weitere Geschwisterkind: Ab dem zweiten Geschwisterkind werden nur noch 35€ Teilnahmegebühr fällig.
  • 0,00 € für für Kinder von Betreuer/innen, die unter 5 Jahre alt sind, die selbst DLRG-Mitglieder sind. Sie müssen aus Versicherungsgründen ebenfalls gesondert gemeldet werden.
Mitzubringen sind
  • Zelt, Luftmatratze, Schlafsack
  • Wettertaugliche Kleidung (regen-/sonnen-/nachttauglich)
  • Persönliche Hygieneartikel, Zahnbürste, Zahnpasta, Duschzeug
  • Hallensportschuhe mit heller Sohle
  • Schwimmzeug
  • Mittagssnack für Samstag, Nachmittags gibt es Kuchen, die erste vollständige Mahlzeit ist das Abendessen!
  • Bei Bedarf: Medikamente in einem Umschlag mit Namen, inkl. Anleitung
Verpflegung
Verpflegung ist vorgesehen
Unterbringung
Unterbringung ist vorgesehen
Sonstiges

Folgende Texte werden von allen Teilnehmern und Betreuern anerkannt:

 

Lagerordnung :

  • Die Aufsichtspflicht liegt bei den Betreuern der Gliederungen für ihre Teilnehmer. Eine Haftung des Veranstalters DLRG-Jugend Bezirk Hochstift-Paderborn bei unerlaubten Einzelaktionen von Teilnehmern und Betreuern ist ausgeschlossen.
  • Die Nachtruhe von 22:00 Uhr bis 6:00 Uhr ist einzuhalten.
  • Selbstverständlich gelten auch für diese Veranstaltung die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes.
  • Einwegverpackungen sind nicht erlaubt. Nutzt bitte Mehrwegflaschen bzw. Verpackungen und entsorgt diese selbst. Die Müllcontainer sind nicht für den Müll der Teilnehmer, insbesondere nicht für den Müll mitgebrachter Süßigkeiten, defekter Zelte, Luftmatratzen oder Ähnliches! Bitte entsorgt, wenn möglich, Papier und hygienisch sauberen Inhalt für die Wertstofftonne im Rahmen der Möglichkeiten eurer OG in euren Heimatorten.
  • Das „Ausleihen“ von Flaggen, Schildern etc. bleibt auch weiterhin untersagt.
  • Alkoholkonsum ist im Lager grundsätzlich verboten. Jeglicher Alkohol ist spätestens zu Veranstaltungsbeginn vom Gelände (Zeltwiese, Straßenbereich und Gelände) zu entfernen. Ausgenommen ist lediglich das „Nachtcafé“, das nur von mindestens 16-jährigen Teilnehmern zu den bekanntgegebenen Öffnungszeiten betreten werden darf. Eine Mitnahme eigener Spirituosen in den Bereich des Nachtcafés ist nicht gestattet.
  • Die gegenüber dem Veranstalter namentlich benannten Betreuer haben jederzeit (auch nachts!) ihre Betreuungspflicht sicherzustellen.
  • Der Nachweis der Eignung nach § 72a SGB VIII für die von der OG entsendeten Betreuer obliegt der entsendenden Gliederung und muss jederzeit vorgehalten werden können.
  • Lagerfeuer dürfen nur auf feuerfestem Untergrund (Steine, o.ä.) in Feuerschalen und bei Vorhaltung geeigneter Löschvorrichtung zu den im Zeitplan genannten Zeiten bei dauerhafter Betreuung eines mindestens 18-jährigen Betreuers betrieben werden. Die Sicherheitseinrichtungen rund um das Lagerfeuer werden zu Beginn des Zeltlagers von der Lagerleitung oder einer beauftragten Person überprüft. Vorher dürfen die Feuerstellen nicht in Betrieb genommen werden.
  • Das Fangen, Verletzen oder die erhebliche Störung von wildlebenden Tieren sowie die Entnahme und Beschädigung wildlebender Pflanzen ist zu unterlassen.
  • Die zugewiesenen Bereiche der Ortsgruppen sind nach dem Abbau von jedem Teilnehmenden und der verantwortlichen Ortsgruppe ordnungsgemäß zu räumen und von diesen wieder in den ursprünglichen Ausgangszustand zurückzuversetzen.
  • Das Befahren der Flächen mit Fahrzeugen und Anhängern ist, als Auflage der Eigentümer, verboten.
  • Mit Betriebsstoffen darf nur sachgerecht und möglichst nicht auf den Zeltwiesen bzw. auf den uns zur Verfügung gestellten Geländen umgegangen werden. Boden- / Wasserkontamination mit Reinigungsmitteln, Betriebsstoffen u. ä. ist untersagt! Diese müssen fachgerecht entsorgt werden. Bei versehentlichem Auslaufen / Verschütten von Reinigungsmitteln, Betriebsstoffen und ähnlichen Substanzen haftet grundsätzlich der Verursacher und ist für die fachgerechte Beseitigung verantwortlich.
  • Glasflaschen und andere Produkte aus Glas, sowie Kronkorken sind auf der Zeltwiese nicht erlaubt, da diese beweidet wird. Ausnahmen sind u.a. die für die Verpflegung durch die Bez. Jugend notwendige Behältnisse aus Glas.
  • Wasserbomben aus Luftballons und ähnlichem zerstörbaren Material sind aus Umweltschutzgründen auf dem gesamten Gelände nicht erlaubt.
  • Vielfalt: Die Bez. Jugend vertritt die Grundsätze religiöser und weltanschaulicher Toleranz sowie der Überparteilichkeit und tritt rassistischen, verfassungs-, fremdenfeindlichen, und Hass gegen LGBTIQA+ sowie antisemitischen Bestrebungen usw. entschieden entgegen.

Die Bezirksjugend behält sich vor bei Zuwiderhandlung, die Vergehen zu sanktionieren. Dies kann auch zur sofortigen Abreise/Platzverweis einzelner Teilnehmender / Betreuender / Sorgeberechtigter oder der gesamten Ortsgruppe führen, insbesondere, wenn der Betreuungsschlüssel nicht mehr gewährleistet ist.

 

Einverständniserklärungen zum allgemeinen Datenschutz und bei Film- und Fotoaufnahmen

Im Rahmen des Bezirksjugend-Pfingsttreffens im Hochstift Paderborn werden Film- und Fotoaufnahmen gemacht und persönliche Daten für die Anmeldung, die Beantragung von Zuschüssen, die Auswertung von Wettkämpfen und weiteren Veranstaltungspunkten erhoben.

Ich bin damit einverstanden, dass ich ggf. auf den Filmaufnahmen und auf Fotos von der Veranstaltung erscheine. Die Film- bzw. Fotoaufnahmen werden anschließend ggf. in den sozialen Medien und auf der Homepage des DLRG-Bezirks Hochstift-Paderborn e.V. veröffentlicht und den Ortsgruppen im Bezirk für die Verwendung und Veröffentlichung in den sozialen Medien und der jeweiligen Homepage der Ortsgruppe zur Verfügung gestellt.

Fotoaufnahmen werden nur für DLRG-interne Zwecke (Schulung, Werbung der Jugendarbeit, keine kommerzielle Nutzung oder dementsprechende Weitergabe) der Bezirksjugend im DLRG-Bezirk Hochstift Paderborn e. V. als Veranstalter, des DLRG Bezirks Hochstift-Paderborn e.V. und der am Pfingsttreffen teilnehmenden Ortsgruppen genutzt. Weiterhin kann die Umgebung von Gebäuden an Zeltplätzen zur generellen Einbruchsprävention videoüberwacht sein.

Ich bin damit einverstanden, dass meine persönlichen Daten bei der Anmeldung zur Veranstaltung erfasst und im Rahmen des Meldeverfahrens verwendet werden. Des Weiteren dürfen sie für die Beantragung von Zuschüssen zur Förderung der Jugendarbeit erfasst, an die für meinen Wohnort zuständige Stadt-/ Kreisverwaltung, den DLRG Landesverband Westfalen und den Ladesportbund weitergegeben und dort für die Beurteilung eines Zuschussantrages im erforderlichen Umfang verwendet werden (die Daten werden dort intern verwendet und nach 5 Jahren gelöscht). Zudem bin ich damit einverstanden, dass meine persönlichen Daten bei der Teilnahme an einzelnen Wettkämpfen und Veranstaltungspunkten erfasst, zum Zwecke der Auswertung verwendet und veröffentlicht werden. Darüber hinaus dürfen im Falle eines besonderen Essensbedarfes (vegetarisch, Laktose-, Fructose-, Glutenunverträglichkeit) die persönlichen Daten für die Zuordnung der Mahlzeiten vom Caterer und der Bezirksjugend verwendet werden.

Die hier erteilten Einverständniserklärungen können jederzeit und mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.

Ich erkenne die diesjährige während des Zeltlagers an der Lagerzentrale aushängende und vorab mit der Ausschreibung der DLRG Bezirksjugend Hochstift-Paderborn bekannt gegebene Lagerordnung für das DLRG-Pfingstzeltlager der Bezirksjugend Hochstift-Paderborn mit allen Konsequenzen bei Verstößen meinerseits an.

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